Luftschadstoffe
Müllverbrennungsanlagen setzen eine Vielzahl giftiger Stoffe frei – darunter Dioxine, Furane und Schwermetalle. Diese belasten die Luftqualität und stellen ein Risiko für die menschliche Gesundheit dar.
Das Problem: Beim Verbrennen ist nie genau bekannt, welche Materialien gerade in die Anlage gelangen. Kunststoffe wie PVC, elektronische Bauteile, Batterien oder lackierte Oberflächen erzeugen im Feuer ganz unterschiedliche Schadstoffe. Neben Kohlendioxid entstehen auch Kohlenmonoxid, Schwefel- und Stickoxide, Chlor- und Fluorwasserstoff, Quecksilber sowie schwermetallhaltige Stäube. In geringen Mengen bilden sich hochtoxische Substanzen wie polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Messmethoden: Da Dioxine wasserabweisend sind, heften sie sich an Staubpartikel im Abgas. Einige Fachleute befürchten, dass dadurch Messungen die reale Belastung unterschätzen. Zwar werden regelmäßig Rauchgasproben entnommen, doch die Vielfalt der entstehenden Schadstoffe ist so groß, dass viele Verbindungen kaum erfasst werden können. Grenzwerte existieren nur für rund 40 bekannte Luftschadstoffe – tatsächlich entstehen bei der Verbrennung aber weit mehr.
Gesundheitsrisiken
Langfristige Belastungen durch diese Schadstoffe stehen im Zusammenhang mit schweren Erkrankungen – darunter Krebs, Organschäden sowie Störungen von Immunsystem und Schilddrüse.
Weitere Emissionen
Auch abseits der Abluft bleiben Gefahren bestehen: Rund 30 % der eingesetzten Materialien fallen als hochgiftige Asche und Schlacke an. Dazu kommen Abwässer, die mit Schadstoffen belastet sind.
Einwendungen im UVP-Verfahren „Energiewerk Graz
Bürgerinitiative für eine klima- und gesundheitsschonende Fernwärmeversorgung.
1. Die Klimakrise findet in den Einreichunterlagen zum Energiewerk Graz in keiner Weise Berücksichtigung. Es findet sich kein Grenzwert für CO2, obwohl die Vermeidung von CO2 eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die von Betrieben im öffentlichen Eigentum im Besonderen zu erwarten wäre. Restmüll emittiert je nach Zusammensetzung 3-4x soviel CO2 pro KWh Wärme wie Erdgas. Der Ersatz von russischem Erdgas durch Restmüllverbrennung wäre ein Rückschritt in die Vergangenheit statt eine Energiewende in die Zukunft.
Die geplanten thermische Entsorgung von rund 118.00/at Restmüll lässt also eine jährliche CO2-Emission von rund 130.000/a t erwarten. Um diese Menge zu speichern wären 6 Millionen gesunder Bäume nötig. Der Wald in Österreich hat aber den Kipppunkt längst überschritten und emittiert selbst CO2 (im Jahr 2023 5,3 Mio. t), anstatt es zu speichern. Deshalb treten wir für eine Begrenzung der CO2 Fracht ein, da das Werk 40 Jahre im Betrieb sein soll und das über die Maßen den Klimazielen widersprechen würde (siehe Anlage 7).
1a. Auch die regenerativen Anteile im Restmüll werden im Antrag bei der CO2 Fracht nicht berücksichtigt, obwohl sie bei der Verbrennung akut das Klima belasten. Das ist
durch derzeitige Gesetze möglich, wird aber angesichts der Klimakrise nicht 40 Jahre so bleiben (siehe Anlage 5). Um Kostenwahrheit herzustellen ist die Berücksichtigung der
zu erwartenden immensen Kosten für einer Nachrüstung einer CO2-Abscheidung des Energiewerkes unbedingt nötig.
1b. Da die Stadt Graz 2040 klimaneutral sein will und das Werk bis 2069 in Betrieb sein soll, verlangen wir eine Darstellung, wie diese Ziele mit einem so großen CO2-Emitten-
ten wie dem Energiewerk unter Berücksichtigung der gesamten CO2 Emittenten in Graz und Graz Umgebung und Fernverfrachtung erreicht werden kann, ohne Emissionszerti-
fikate zu kaufen.
2. In den Einreichunterlagen zum Energiewerk Graz wird es als „Mitverbrennungsanlage“ bezeichnet. Das ist nicht korrekt, da die thermische Behandlung von Abfällen der Hauptzweck der Anlage ist, müsste sie als „Verbrennungsanlage“ und nicht als Mitverbrennungsanlage eingestuft werden. (Stromoutput ins Netz 11,8 GWh/a, Fernwärme 180.5 Gwh/a). Dies ist insoferne von Bedeutung, als für Müllverbrennungsanlagen strengere Grenzwerte gelten. Wir verlangen in der gesamten UVP eine Berücksichtigungen dieser strengeren Richtlinien für Müllverbrennunganlagen. (Anlage 3) um die Gesundheit und das Klima zu schützen.
2a. Es wird behauptet, dass das geplanten Projekt eine Strategie der Dekarbonisierung der Fernwärmeproduktion darstellen würde, obwohl durch die Verbrennungsprozesse im Energiewerk bis zu 130.000/a t CO2 emittiert würden. Dies widerspricht einem modernen Dekarbonisierungsplan, der 20 Jahre vorausdenkt, und dem öffentlichen Interesse, Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, da sonst Millionenstrafzahlungen drohen.
3. Obwohl es viele emissionsärmere Alternativen zur Restmüllverwertung gibt, wurde von den Antragstellern die Müllverbrennung in der Öffentlichkeit als „alternativlos“ bezeichnet, weil der gesamte Restmüll nicht verwertbar wäre. Das stimmt schon derzeit nicht und noch weniger in der Zukunft. Auch hier geht man von veralteten Planungen aus.
4. Die Rostfeuerung wurde in den Einreichunterlagen als „bestmögliche Technologie“ bezeichnet, obwohl die Wirbelschichtfeuerung bei geringeren Emissionswerten einen wesentlich höheren Wirkungsgrad erreicht (siehe Anlage 2). Damit nimmt man eine höhere Schadstoffbelastung der Rostfeuerung bei Feinstäuben und NOx in Kauf, anstatt alles zu tun, diese zu minimieren. Dadurch würden die Rechte auf Gesundheitsschutz verletzt und die Folgekosten auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Weiters gibt es auch keine Emissionsgrenzwerte für Ultra-Feinstaub, obwohl dieser besonders gesundheitsschädlich ist und die größte Masse unter den emittierten Stäuben ausmacht. Wir verlangen eine daher als Vorsorge für die Risikogruppen keine weiteren Belastungen.
5. Bei den Immissionsberechnungen sind nicht alle Emittenten berücksichtigt, z.B.die Gaskessel in der Puchstrasse, die Klärschlammverbrennung in Gössendorf, die Gaskessel bei Magna, andere Heizwerke und Industrie- und Gewerbeanlagen. Auch das alte Schweröl-Kraftwerk sollte berücksichtigt werden, da es noch immer verwendet
wird. Außerdem die Fernverfrachtung z.B. durch die Papierfabrik Sappi in Gratkorn. Die Kondensationskerne in dem durch das Energiewerk emittierten Wasserdampf sind
diverseste Schadstoffe, deren Emissionsgrenzwerte fehlen. Dioxin z.B.ist hydrophob, und da viel Wasserdampf in den Abgasen enthalten ist, drängen sich die Dioxinmole-
küle an die mitausgestoßenen Staubpartikel. Gemessen wird allerdings nur die Dioxinkonzentration in der Luft. Diese Gesundheitsgefahren muss vorgesorgt werden, doch
sie werden in den Immissionsberechnungen nicht berücksichtigt.
6. Die beantragten Emissionsgrenzwerte berücksichtigen nicht die künftigen gesetzlichen Vorgaben der EU für große Müllverbrennungsanlagen. Die EU plant strengere Emissionsgrenzwerte. Das Gesamtziel der Emissionsreduzierung für die unter das EU-ETS fallenden Sektoren soll bis 2030 auf 62% erhöht werden. Zudem wird die Obergrenze für Emissionen jährlich um 4,3% von 2024 bis 2027 und um 4,4% von 2028 bis 2030 reduziert. Das findet im gegenständlichen Antrag keine Berücksichtigung.
7. In den Einreichunterlagen zum Energiewerk Graz wird eine „Kreislaufwirtschaft“ behauptet, obwohl die Verbrennung das Gegenteil von Recycling ist. Durch diese Investition in ein fossiles System mit ständig gleichbleibendem Bedarf an „Restmüll“ würden 40 Jahre lang Innovationen wie Recyclingmethoden oder klimafreundlichere Wärme-
quellen ausgebremst. Wir verlangen eine verpflichtende Berücksichtigung des diesbezüglichen technologischen Fortschritts im Bescheid.
8. Es wird in den Einreichunterlagen mit rund 100 neuen Arbeitsplätzen im Energiewerk argumentiert. Würde man auf stärkeres Recycling des „Restmülls“ setzen, würden in den nächsten 40 Jahren wesentlich mehr Arbeitsplätze durch den technologischen Fortschritt entstehen als durch die Verbrennung. Die Verwertung von Recyclingprodukten wird in Zukunft eine bedeutende Rolle bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze spielen. Die Recyclingbranche bietet bereits heute zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in Bereichen wie Sammlung, Sortierung, Verarbeitung und Wiederverwertung von Materialien. Einige vielversprechende Entwicklungen: Technologische Innovationen: Fortschritte in der Automatisierung und Digitalisierung ermöglichen effizientere Recyclingprozesse und schaffen neue Berufsfelder für Ingenieure und Techniker. Mehr Arbeitsplätze würden auch durch neue Geschäftsmodelle für die Verwertung entstehen: Sperrmülltrennung und -recycling. Upcycling, Sharing Economy, Produktleasing und Reparaturdienste könnten dazu beitragen, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Politische Maßnahmen: Die EU und andere Regionen setzen verstärkt auf wirkliche Kreislaufwirtschaftsstrategien, um den Ressourcenverbrauch zu senken und Abfälle zu minimieren.
wenigstens um 20 Jahre vorausgedacht werden.
Wir lehnen diesen Standort ab, da es dadurch zusätzlich zur Belastung mit hochgiftigen, gesundheits- und erbgutschädigenden Stoffen wie Feinstaub, Stickoxiden, Queck-
silber, Dioxinen und Furanen etc, kommen würde. Die Staub- und Stickoxydbelastung ist jetzt schon gesundheitsschädlich, eine Vorsorge für Risikogruppen fehlt (siehe
Anlage 4). Es ist auch nicht argumentierbar, warum Müll aus Graz Umgebung in mitten von Graz verbrannt werden soll. 1999 wurde der Versuch einer derartigen Müllverbrennungsanlage schon einmal verhindert, da Bürgermeister Stingl versprach, dass kein Müll von außerhalb in Graz verbrannt wird.
Energiewerk zur Bildung toxischer Verbindungen: Chlorhaltige Kunststoffe setzen Dioxine und Furane freisetzen. Diese Ultragifte entstehen bei bei Temperaturen unter 1400 Grad und sind krebserregend und/oder erbgutschädigend. Durch Radikalreaktionen können „Freie Radikale“ entstehen und das kann weitere
chemische Umwandlungen auslösen. Es wird dieser „Schadstoffcocktail“, der bei der Müllverbrennung entsteht, nicht durch Grenzwerte begrenzt, sondern nur die Reinsubstanzen. Daher sind die Immissionsberechnungen unvollständig und bergen unbekannte gesundheitliche Gefahren.
Messwerte der Reinsubstanzen. Daher kommt es zu Fehlinformationen im Luftinformationsdienst Steiermark, wo trotz extrem gesundheitsschädlicher Belastung in Graz und
Umgebung keine Warnungen veröffentlicht werden. Ganz im Gegensatz zur Luftgütemessung von MSN Wetter, wo die Extremwerte an vielen Tagen im vergangenen Winter
sogar die Grenzen von „extrem schlecht“ überschritten wurden (siehe Anlage 8).
nächsten 40 Jahren. Schon im vergangenen Jahr gab es 11 Tropennächte in Graz. Laut Prof. Steiniger vom Wegener Institut in Graz hat die Klimaerwärmung in Graz bereits jetzt die 3 Grad Grenze überschritten. Wir fordern, dass diese Entwicklung im Bescheid Berücksichtigung findet und kein einziger zusätzlicher Todesfall verursacht wird.
haben. Betreiber von Müllverbrennungsanlagen werden künftig CO₂-Zertifikate kaufen müssen, was die Kosten für die Abfallentsorgung erhöhen könnte. Das wiederum wird Kommunen und Unternehmen dazu bewegen, verstärkt auf Recycling und alternative Entsorgungsmethoden zu setzen. Wir fordern eine Berücksichtigung dieser zukünftigen
gesetzlichen Vorgaben im Bescheid.
Wir fordern für ein Projekt dieser Größe die Einbeziehung dieser modernen, alternativen Wege der Fernwärmeversorgung.
Diese Verfahren wandeln Abfälle in Synthesegas oder Kohlenstoffprodukte um und sind oft emissionsärmer als klassische Verbrennung. Daraus resultieren erhöhte Recyclingquoten: Mehr Mülltrennung und bessere Recyclingtechnologien könnten dazu beitragen, die Menge des verbrannten Abfalls zu reduzieren. Die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in den nächsten 40 Jahren wurde im Antrag überhaupt nicht berücksichtigt. Die Kreislaufwirtschaft wird in den nächsten 40 Jahren eine zentrale Rolle in der globalen Ressourcenstrategie spielen. Laut aktuellen Berichten wird erwartet, dass sich die Kreislaufwirtschaft durch technologische Innovationen, gesetzliche Vorgaben und veränderte Konsumgewohnheiten stark weiterentwickelt. Wir fordern eine Berücksichtigung in Sinne von Auflagen für das Projekt im Bescheid.
gien. Digitale Lösungen: Künstliche Intelligenz und Blockchain-Technologien könnten helfen, Materialflüsse effizienter zu gestalten und Transparenz in Lieferketten zu schaffen. Wir fordern eine Berücksichtigung dieser Entwicklungen in Sinne von Auflagen für das Projekt im Bescheid.
Auch die falsche Information der Bevölkerung und ihrer politischen Vertretungen durch die Behauptung in der Werbung für das „Energiewerk“, es würden 15.000 Tonnen CO2 jährlich eingespart, wobei in Wahrheit wesentlich mehr CO2 emittiert werden würde, und die fälschliche Behauptung des gäbe keine Alternativen im Umgang mit dem Müll haben viele Bürger:innen
von Einsprüchen abgehalten. Aus diesen Gründen fordern wir eine Neuausschreibung der UVP (siehe auch Anlage 1).
Laut einem Folder der Energie Graz wird eine jährliche CO₂-Einsparung von 15.000
Tonnen angegeben. Die Unternehmenswebsite erläutert, dass die Einsparung auf den
Vergleich mit der Erdgasverbrennung basiert. „Es werden insgesamt 60.000 Tonnen
CO₂-Emissionen durch vermiedene Erdgasverbrennung reduziert, von denen die CO₂-
Emissionen der energetischen Verwertung der Reststoffe abgezogen werden, wodurch
sich eine Nettoeinsparung von 15.000 CO₂ ergibt.“
Die jährlichen CO₂-Emissionen der Anlage werden somit mit 45.000 t berechnet. Die tat-
sächlichen Emissionen der Müllverbrennung hängen von der Zusammensetzung des
Abfalls ab und liegen zwischen 750 und 1.500 kg CO₂ pro Tonne verbranntem Restmüll.
Bei einer geplanten Kapazität von bis zu 124.000 Tonnen Restmüll jährlich könnten die
CO₂-Emissionen über 130.000 t pro Jahr betragen. Über eine Betriebsdauer von 40
Jahren würde dies insgesamt über 5,2 Millionen Tonnen CO₂ ergeben.
Schadstoff Rostfeuerung(mg/Nm³) Wirbelschichtfeuerung (mg/Nm³)
Staub 10 8
Organische Stoffe (als C) 10 8
Schwefeldioxid (SO₂) 50 20
Stickoxide (NOₓ, alsNO₂) 200 70
Kohlenmonoxid (CO) 100 50
Ammoniak (NH₃) 5 5
Quelle: Publikation des Bundesumweltamtes
• Stickstoffoxide (NOx): In Mitverbrennungsanlagen oft höhere Grenzwerte, da die Hauptverbrennung auf konventionellen Brennstoffen basiert.
• Schwermetalle: Müllverbrennungsanlagen haben strengere Grenzwerte, da sie größere Mengen an heterogenen Abfällen verarbeiten.
• Dioxine und Furane: Müllverbrennungsanlagen unterliegen strengen Vorgaben, da diese Schadstoffe bei der Verbrennung von Haushaltsabfällen entstehen können.
Offener Brief. Hans Peter Hutter und Hellmut Samonigg plädieren in einem offenen Brief an die
Landesräte Amesbauer und Kornhäusl für den Erhalt des „Luft-Hunderters“.
Kleine Zeitung 21.5.25
Sehr geehrter Herr Landesrat Mag. Amesbauer! Sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Kornhäusl!Wir
haben Sie anlässlich der Aufhebung des IG-L-„Lufthunderters“ ersucht, die Relevanz dieser
Maßnahme der Steiermärkischen Landesregierung für die Umwelt und Gesundheit im Rahmen
einer öffentlichen Diskussion gemeinsam zu erörtern. Sie haben hierzu leider nicht zugestimmt. Wir
haben deshalb unsere fachlichen Argumente zusammengefasst und übermitteln Ihnen diese zu Ihrer
Information und Berücksichtigung.
Die gesundheitlichen Auswirkungen verkehrsbedingter Luftverschmutzung sind zahlreich und teils
massiv. Die wissenschaftliche Evidenz dazu ist enorm: Es geht hier nicht nur um akute und
chronische Atemwegs- (zum Beispiel Asthma, Lungenkrebs) und Herzkreislauferkrankungen (zum
Beispiel Herzinfarkt), sondern auch um Beeinträchtigungen des fetalen Organismus (etwa zu
geringes Geburtsgewicht) sowie die neurologische Entwicklung in Kindheit und Alter. In den letzten
Jahren mehren sich auch Hinweise auf Zusammenhänge mit dem Auftreten von Diabetes, Demenz
und psychischen Erkrankungen. Nicht zuletzt wurde Luftverschmutzung 2013 als nachweislich
krebserregend eingestuft.
Laut Europäischer Umweltagentur gab es in Österreich im Jahr 2020 allein 3.200 vorzeitige
Todesfälle durch Feinstaub (PM2,5) und 810 vorzeitige Todesfälle durch Stickstoffdioxid (NO2).
Nicht eingerechnet andere verkehrsassoziierte Schadstoffe wie Benzpyren.
Der KFZ-Verkehr ist jedenfalls eine der Hauptursachen von Luftverschmutzung und den damit
einhergehenden Gesundheitsrisiken, wobei insbesondere vulnerable Gruppen wie unter anderem
Schwangere, Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen betroffen sind.
Es ist wissenschaftlich ganz klar belegt, dass im Kampf gegen krankmachende Luftverschmutzung
und Lärm speziell Tempolimits eine hocheffektive, einfach umzusetzende und zugleich
kosteneffiziente Maßnahme darstellen.
Bei geringerer Geschwindigkeit nehmen sowohl der Ausstoß gesundheitsbedenklicher Schadstoffe
als auch die Treibhausgasemissionen deutlich ab: Im Vergleich zu Tempo 130 reduzieren sich im
Schnitt Stickoxide (NOx) laut dem österreichischen Umweltbundesamt bei Tempo 100 fast um 40
Prozent, Feinstaub (PM10) um rund 27 Prozent und nicht zuletzt CO2 um fast 23 Prozent.
Abgesehen davon wirken sich Tempolimits auch auf den Straßenverkehrslärm aus. Eine
Temporeduktion von 130 auf 100 km/h führt zu einer deutlichen Lärmabnahme (entspricht etwa
einer Halbierung der Verkehrsmenge). Zudem reduziert sich auch das Unfallrisiko substanziell.
Höheres Tempo erhöht nicht nur den Schadstoffausstoß in die Umwelt, sondern auch im Innenraum
des Autos entsteht für die Fahrgäste eine erhöhte Schadstoffbelastung.
Im Jahr 2024 musste IG-L-100 zwischen 90 und 500 Stunden pro Monat in der Steiermark aktiviert
werden. Diese Maßnahme konnte so gemeinsam mit dem technologischen Fortschritt im Autobau
einen wesentlichen Beitrag leisten, die Luftqualität zu verbessern.
Trotzdem konnten die derzeit gültigen Grenzwerte jedoch bislang nicht wirklich flächendeckend
eingehalten werden (siehe unten). Weitere zusätzliche (!) Maßnahmen sind erforderlich – dies nicht
zuletzt, um die von der EU vorgegebenen ab 2030 gültigen Grenzwerte erreichbar zu machen.
eine bessere Zukunft der Luftqualität jetzt aus dem Spiel zu nehmen und damit einen
unverantwortlichen Rückschritt – nicht zuletzt in der Gesundheitsprävention – zu vollziehen.
Es geht jedenfalls nicht darum, Autofahrer und Autofahrerinnen zu ärgern oder zu schikanieren,
sondern sich für die Gesundheit der Bevölkerung einzusetzen.
Von oberster Stelle der Steiermärkischen Landesregierung wurde Anfang des Jahres eine fundierte,
ergebnisoffene Prüfung von IG-L-100 angekündigt. Vom Herrn Landeshauptmann persönlich wurde
versichert, eine Abschaffung des Tempolimits würde jedenfalls nur faktenbasiert erfolgen.
In der Landtagssitzung vom 18. März 2025 haben Sie, sehr geehrter Herr Landesrat Mag.
Amesbauer, persönlich als Ergebnis der faktenbasierten Prüfung auf ein wissenschaftliches
Gutachten der Technischen Universität Graz (TU) verwiesen. Sie haben argumentiert, dass nun der
Beweis vorliege, dass die bestehenden Schadstoffgrenzwerte seit 2020 nicht mehr überschritten
worden seien und die Abschaffung des IG-L-100 „Zahlen-Daten-Fakten-basiert“ erfolgen werde.
Das auch uns mittlerweile vorliegende Gutachten der TU-Graz (VBA-2023-Ergänzungsbericht)
bestätigt jedoch keineswegs Ihre Aussage in der Landtagssitzung! Vielmehr werden in der
Zusammenfassung des TU-Berichtes – auch für Laien gut verständlich – für den Großraum Graz in
insgesamt fünf Sektoren insgesamt 193 (!) NO2-Grenzwertüberschreitungen ausgewiesen.
Trotz anderslautender Zusage von höchster politischer Stelle wurde in der Folge – unter
Missachtung des tatsächlichen Inhalts dieses faktenbasierten Gutachtens der TU, die Aufhebung von
IG-L-100 in der nun vorliegenden Form umgesetzt.
Mit dem, von den höchsten Vertretern des Landes Steiermark vielfach geäußerten Bekenntnis, die
Gesundheit unserer Mitmenschen sei das wertvollste Gut, ist die Beendigung von IG-L-100 weder
vereinbar noch ärztlich nachvollziehbar. Wir ersuchen Sie, zeigen Sie Größe und haben Sie den Mut,
die Beendigung von IG-L-100 zu revidieren!
Hans-Peter Hutter, Abt. für Umwelthygiene und Umweltmedizin, Medizinische Universität Wien
Hellmut Samonigg ehemaliger Rektor, Medizinische Universität Graz
Anlage 5. Problematische EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energie hat bisher praktisch jede Art von Holz und
sonstiger Biomasse für die Energiegewinnung als CO2-neutral eingestuft, schreibt die
Ökologin Mary S. Booth in einem kürzlich im Fachblatt Bulletin of the Atomic Scientists
erschienen Beitrag. https://www.scientists4future.at/2022/06/15/baeume-
verbrennen-ist-nicht-nachhaltig/ 23.5.25
Ein weiteres Argument ist, dass die Biomasse nur aus Resten und Abfällen gewonnen
würde. Doch auch dieses Argument ist zweifelhaft, schreibt Booth. Holzreste wie Äste
oder Wipfel, die nach der Holzernte im Wald belassen werden, geben wohl bei der Zer-
setzung CO2 ab. Doch während bei der Verbrennung das CO2 sofort freigesetzt wird,
zersetzen sich Holzreste nur langsam und geben das CO2 über einen längeren Zeitraum
hinweg ab. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Waldökologie, bieten Lebensräume für
unterschiedliche Pflanzen, Pilze und Tiere und reichern auch den Boden mit Kohlen-
stoff an. Der Zeitunterschied im Vergleich zur Verbrennung ist für den Zeitraum, der
uns zur Vermeidung des schlimmsten bleibt, durchaus relevant, wie Booth betont.
Außerdem bleibt zu überprüfen, ob es sich wirklich nur um Reste handelt. Dabei ist zu
bedenken, dass beispielsweise Abfallholz von Möbeln oder Zäunen, das lackiert oder
imprägniert ist, zu großen Problemen bei der Verbrennung führen kann. Für die mei-
sten großen Holzkraftwere, wie z.B. Drax in England, sind nur Pellets aus unbehandel-
tem Holz eine Option.
Als häufigstes Argument nennt Booth, das Holz werde ja nachhaltig geerntet. Das
Nachhaltigkeits-Argument beruft sich darauf, dass in einem bestimmten Gebiet in
einem Jahr nicht mehr Holz geerntet wird, als im selben Zeitraum in diesem Gebiet
nachwächst. Doch wie man es dreht und wendet, das geerntete Holz ist im Moment als
Kohlenstoffspeicher verloren und das CO2 aus der Verbrennung erhöht die in der At-
mosphäre angesammelte Menge an CO2. Hätten die Bäume weiterwachsen können,
hätten sie sogar noch zusätzlichen Kohlenstoff gespeichert. Und die Bäume, die anders-
wo im betrachteten Gebiet wachsen, wären sowieso gewachsen. Sie können also nicht
wirklich als Ausgleich herangezogen werden. Wenn alter Wald abgeholzt wird, kann es
sein, dass die CO2-Schuld überhaupt nie zurückgezahlt wird, nämlich wenn der Wald
weiter bewirtschaftet wird und nicht mehr zur Reife kommt.
Ein Aspekt, der laut Booth viel zu wenig Beachtung findet, sind die gesundheitlichen
Folgen des Verbrennens von Holz. In der EU starben 2018 mehr als 1000 Menschen pro
Tag an den Folgen von Luftverschmutzung durch Feinstaub. 54% des Feinstaubs wur-
den von Haushalten und anderen Einrichtungen verursacht, die mit festen Brenn-
stoffen, vor allem Holz heizen. Der Energiesektor war nur für 18% und der Stra-
ßenverkehr für 11% des Feinstaubs verantwortlich.Privaten rät das deutsche Bundes-
umweltamt eindringlich, Alternativen zur Pelletsheizung zu prüfen, und bei Neu-
bauten auf jeden Fall ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) zu
installieren. Am schädlichsten für die Gesundheit sind offene Kamine.
Neuartiges UV-Breitband-Spektrometer revolutioniert Luftschadstoffanalyse
10.04.2024 | TU Graz news | Forschung
Von Philipp Jarke
Die an der TU Graz entwickelte laserbasierte Technologie ermöglicht die kontinuier-
liche Echtzeitanalyse von Luftschadstoffen sowie deren Interaktion mit anderen Gasen
und Sonnenlicht.
Sonnenlicht hat einen großen Einfluss auf chemische Prozesse, vor allem seine ener-
giereiche UV-Strahlung wird von allen Materialien stark absorbiert und löst photo-
chemische Reaktionen der in der Luft vorhandenen Stoffe aus. Ein bekanntes Beispiel
ist die Bildung von bodennahem Ozon, wenn UV-Licht auf Stickoxide trifft. Ein For-
schungsteam um Birgitta Schultze-Bernhardt vom Institut für Experimentalphysik der
TU Graz macht sich dieses hohe Reaktionspotenzial nun für eine neue Methode des
Umweltmonitorings zunutze: Sie haben das weltweit erste Breitband-UV-Dualkamm-
Spektrometer entwickelt, mit dem Luftschadstoffe kontinuierlich gemessen und ihre
Reaktion mit der Umgebung in Echtzeit beobachtet werden können. Ein Paper zu der
Entwicklung ist jüngst im Fachmagazin Optica erschienen.
Rechtliche Vorschriften zum Thema Feinstaub
Bundesluftreinhaltegesetz (BGBl. I Nr. 137/2002 idF BGBl. I Nr. 97/2013)
BrauchtumsfeuerVO, LGBl. Nr. 22/2011 idF LGBl. Nr. 31/2020
Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L BGBl. I Nr. 115/1997 idF BGBl I 77/2010
VBA-Verordnung – IG-L Steiermark, LGBl. Nr. 117/2014 idF LGBl. Nr. 7/2017
Luftreinhalteprogramm 2014
Steierm. FeuerungsanlagenVO – StFanlVO 2016 LGBl. Nr. 58/2016
Änderung der Stmk. LuftreinhalteVO 2011 LGBl. Nr. 134/2016
Ultrafeine Partikel (UFP)
Ultrafeine Partikel sind Teilchen kleiner 100 nm (0,1 µm). Zum Vergleich, ein feines menschliches Haar hat einen Durchmesser von etwa 40 µm. UFP stammen aus Verbrennungsprozessen und der Nukleation (Keimbildung) von Gasen und gemessen werden sie mit einem Partikelzähler (CPC) als Partikelanzahl je cm³ Luft.
Alle bislang durchgeführten Studien zeigen, dass nicht nur die Staubinhaltsstoffe, sondern auch die Größe und Anzahl der Staubteilchen gesundheitsrelevant sind. Je kleiner die Staubpartikel sind, umso weiter dringen sie in den Körper vor und beeinflussen Vitalfunktionen. Daher wird künftig ein besonderes Augenmerk nicht nur auf die Staubmasse (PM10, PM2.5) sondern auch auf die Partikelanzahl zu legen sein.
Demgegenüber steht die Tatsache, dass es noch wenige geeignete Messsysteme und keine abgeschlossene Normung der Messmethoden gibt. Auch der rechtliche Rahmen ist noch nicht abgesteckt. Es gibt bislang noch keine EU-Immissionsgrenzwerte bzw. Richtwerte der WHO. In den ‚
WHO global air quality guidelines 2021‚ wird lediglich eine Kategorisierung der Messwerte in niedrig (< 1.000 Partikel/cm³ als TMW) und hoch (> 10.000 Partikel/cm³ als TMW bzw. > 20.000 Partikel/cm³ als MW1) definiert.
Die Luftgüteüberwachung des Landes Steiermark beteiligt sich daher an einem österreichweiten Projekt des
BMK zur Messung der Partikelzahlen in Österreich mit einem neu installierten Messgerät (Kondensations-Partikelzähler) zur Zählung von UFP in der Station Graz-Süd. Das Ziel dieser Messung ist die Erfassung der Belastung mit UFP im belasteten städtischen Hintergrund.
Quelle: Feinstaub – Umweltinformation Steiermark – Land Steiermark
